Internationale Gustav Mahler Gesellschaft – Auszeichnungen

zuletzt aktualisiert: 9. Mai 2024

 

§ 1 Auszeichnungen der Internationalen Gustav Mahler Gesellschaft

Die Internationale Gustav Mahler Gesellschaft vergibt in regelmäßigen Abständen Auszeichnungen zur Würdigung und Förderung der Mahlerforschung und Mahlerinterpretation: die Goldene Mahler Medaille (§ 2) und den Förderungspreis für Mahler-Forschende (§ 3). Die Entscheidung über beide Auszeichnungen wird von einem Vergabekomitee getroffen (§ 4).

§ 2 Goldene Mahler Medaille

Die Goldene Mahler Medaille wird seit 1958 von der Internationalen Gustav Mahler Gesellschaft (IGMG) vergeben. Ursprünglich ausgelobt, um die Verbreitung von Gustav Mahlers Werk zu befördern, wird die Goldene Mahler Medaille seit 2024 auf Beschluss eines Vergabekomitees an Personen oder Institutionen verliehen, die sich herausragende Verdienste um die wissenschaftliche und/oder künstlerische Auseinandersetzung mit Mahlers Leben und Werk sowie deren Erschließung und Aufarbeitung erworben haben. Ebenso werden Personen oder Institutionen geehrt, die durch langjährige organisatorische Initiativen den internationalen Mahler-Diskurs in Wissenschaft und Kunst entscheidend mitgestaltet und bereichert haben. Die Goldene Mahler Medaille ist die bedeutendste Ehrung der IGMG und kann als Auszeichnung sowohl für ein Lebenswerk als auch eine herausragende Einzelpublikation (Monographie oder Artikel) oder künstlerische Leistung verliehen werden. Sie soll ab 2024 in zweijährigem Rhythmus vergeben werden. Es steht der IGMG frei, die Medaille nicht zu vergeben, sofern keine Einigung auf geeignete Personen oder Institutionen getroffen werden kann.

Der wissenschaftlichen Ausrichtung der IGMG Rechnung tragend, finden Mahler-Forschende mit internationaler Reputation und Expertise besondere Berücksichtigung. Maßgebliche Kriterien sind eine umfängliche und langjährige Publikationstätigkeit, die durch grundlegende und innovative Studien nachgewiesen wird, sowie deren Relevanz für die Mahlerforschung.

Die Goldene Mahler Medaille wird nicht an aktive Vorstands- und Beiratsmitglieder der IGMG verliehen. Ehemalige Vorstands- und Beiratsmitglieder können unter Einhaltung einer dreijährigen Frist nach dem Ende der aktiven Gremienarbeit für eine Verleihung vorgeschlagen werden. Es finden keine posthumen Verleihungen statt, da die Zahl der potenziell einer Ehrung würdigen Personen oder Institutionen weder sinnvoll einzugrenzen noch plausibel zu begründen wäre.

§ 3 Förderungspreis für Mahler-Forschende

Neben der Goldenen Mahler Medaille unterstützt die IGMG durch die Auslobung eines Förderungspreises auch jüngere Mahler-Forschende in ihren wissenschaftlichen Bestrebungen. Der Preis wird alle zwei Jahre alternierend mit der Goldenen Mahler Medaille vergeben. Das Preisgeld wird bei jeder Ausschreibung neu festgelegt, beträgt aber mindestens 1.000 €. Die Ausschreibung des Preises erfolgt alle zwei Jahre zum 15. Jänner mit Einsendefrist 15. Mai. Die Preisträgerin/der Preisträger wird bis 15. September bekannt gegeben. Die Internationale Gustav Mahler Gesellschaft behält sich vor, den Förderungspreis ggf. nicht zu vergeben. Eine Teilung des Preises soll vermieden werden, allerdings kann bei Nicht-Vergabe des Preises das vorgesehene Preisgeld für die folgende Ausschreibung Verwendung finden und in diesem Fall können dann bis zu zwei Preisträger*innen prämiert werden.

Für die Vergabe des Förderungspreises ist die Einreichung eines wissenschaftlichen Textes zu Gustav Mahler, seiner Biografie, seinem Werk, dessen Rezeption und Interpretation, seiner Epoche oder seinen Zeitgenoss*innen notwendig. Dabei können Studien in folgender Form eingereicht werden:

  • eine bereits an einer Universität eingereichte und positiv begutachtete wissenschaftliche Dissertation
  • ein Artikel im Umfang von mindestens 50.000 Zeichen, der entweder publiziert oder zur Publikation angenommen ist.

Für einen Förderungspreis kommen ausschließlich fristgerecht eingereichte Studien in Betracht. Die eingereichte Studie muss in den beiden Jahren vor dem Datum der Einreichfrist eingereicht (Dissertation) oder zur Publikation angenommen bzw. veröffentlicht (Artikel) worden sein. Wenn ein Artikel früher als zwei Jahre vor Einreichfrist zur Veröffentlichung angenommen wurde, aber erst zwei Jahre vor Einreichfrist oder später publiziert wurde, ist eine Einreichung zum Förderungspreis zulässig. Früher als zwei Jahre vor Einreichfrist eingereichte Dissertationen oder publizierte Artikel werden nicht berücksichtigt.

Inhaltliche Anforderungen an die Einreichungen sind:

  • Einhalten der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
  • Originalität und Innovation des methodischen Ansatzes
  • Darstellung, Qualität und Nachvollziehbarkeit der Forschungsergebnisse sowie deren Anschlussfähigkeit an und Relevanz für die internationale Mahler-Forschung; grundlegende Erweiterung des bisherigen Forschungsstandes
  • Gesamteindruck der Studie.

Weitere Kriterien:

  • Altersgrenze: 40 Jahre (maßgeblich ist das Alter am Tag der Einreichfrist)
  • Sprachen: deutsch, englisch.

Der Förderungspreis wird nicht an aktive Vorstands- und Beiratsmitglieder der IGMG verliehen. Ehemalige Vorstands- und Beiratsmitglieder können unter Einhaltung einer dreijährigen Frist nach dem Ende der aktiven Gremienarbeit Studien zur Prämierung einreichen, sofern sie alle Kriterien der Ausschreibung erfüllen.

Es besteht die Möglichkeit, noch unveröffentlichte prämierte Dissertationen in  der Schriftenreihe Mahler Dimensionen zu veröffentlichen, allerdings ist mit dem Erhalt des Preises keine Garantie einer Veröffentlichung verbunden.

§ 4 Vergabekomitee

Das Vergabekomitee setzt sich aus fünf Personen zusammen unter Vorsitz des Präsidenten/der Präsidentin der IGMG, darunter drei Personen aus Vorstand und Beirat der IGMG (inklusive des Präsidenten/der Präsidentin) sowie zwei externe Mahlerspezialist*innen. Die Mitglieder des Komitees werden vom Vorstand der IGMG eingesetzt (erstmals 2024) und müssen alle vier Jahre neu bestimmt oder bestätigt werden, können auf eigenen Wunsch jedoch jederzeit ausscheiden. Die Mitwirkung im Komitee ist, mit Ausnahme des Präsidenten der IGMG, auf maximal acht Jahre begrenzt.

Das Komitee erarbeitet für die Goldene Mahler Medaille eine Liste preiswürdiger Personen und Institutionen für die Goldene Mahler Medaille und den Förderungspreis, wobei eingegangene Vorschläge von Vorstand, Beirat, Mitgliedern oder sonstigen Personen berücksichtigt werden müssen. Für den Förderungspreis müssen alle eingegangenen Studien, welche die Ausschreibungskriterien erfüllen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Das Komitee entscheidet mit mittels schriftlich begründetem Mehrheitsbeschluss über die auszuzeichnende Person oder Institution. Die Entscheidung muss vom Vorstand der IGMG mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz gelten hinsichtlich eines möglichen Naheverhältnisses zwischen der zu ehrenden Person oder Institution und den Mitgliedern des Vergabekomitees. Sollte ein solches Naheverhältnis vorliegen, muss sich das betreffende Komiteemitglied der Stimme enthalten.